Geschichte
Die CDA entstand 1945 als Zusammenschluss der christlichen Gewerkschaftler der Weimarer Republik. Ihre erste Aufgabe sahen sie darin, einheitliche Gewerkschaften und die CDU mitzubegründen. Nach 1945 stellte sich die CDA die Aufgabe, die christlich-soziale Idee in den neu geschaffenen Einheitsgewerkschaften und in der CDU zu repräsentieren. Denn: Die CDU ist nur so lange Volkspartei, wie sich in ihr personell und programmatisch die christlichsoziale Bewegung wieder erkennt. Und Einheitsgewerkschaften kann es nicht geben ohne feste Verankerung der christlich-sozialen Bewegung in ihnen.
Unsere Rolle in der CDU
Die CDA ist eine der Vereinigungen der CDU. In der CDU vertreten wir die Arbeitnehmerinteressen. Wer bei uns mitarbeitet, sollte Mitglied der CDU sein. Das ist aber keine Bedingung. Er darf allerdings nicht einer anderen Partei angehören. Die CDA sucht den Kompromiss, verleugnet aber ihre Grundsätze nicht. Je stärker die CDA ist, umso besser ist das für die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen in der CDU. Für die CDA gelten keine ideologischen Phrasen; der Mensch und nicht irgendeine Idee steht im Mittelpunkt unseres Handelns.
Unsere Rolle in den Gewerkschaften
Gewerkschaften sind die Organisationen der Arbeitnehmer zur Durchsetzung ihrer Interessen, die aus ihrer Arbeitnehmerrolle herrühren. Wir meinen, dass es in einer differenzierten pluralistischen Gesellschaft keine Allzuständigkeiten geben kann. Das gilt für die Gewerkschaften ebenso wie für die Parteien. Wir wollen starke Gewerkschaften. Wir vertreten in ihnen unseren christlich-sozialen Standpunkt.
Unsere Rolle in den Betrieben
Die entscheidende Basis unserer Arbeit liegt im Betrieb. Denn wir wollen, dass unsere Politik ständig rückgekoppelt bleibt an die Interessen und Erfahrungen des einzelnen am Arbeitsplatz. Nur so zählt unsere Stimme in der Partei und in den Gewerkschaften. Unsere Betriebsgruppen, in denen auch gleichgesinnte Kolleginnen und Kollegen mitarbeiten können, die nicht der CDA angehören, sind für die Menschen im Betrieb da. Sie wollen Unterstützung geben, helfen, Verbesserungen der Arbeitsbedingungen anregen.
Unsere Erfolge:
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1949 |
Soziale Marktwirtschaft und Tarifautonomie |
1969 |
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall |
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1950 |
Erstes Wohnungsbaugesetz |
1986 |
Einführung von Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub und Anrechnung der Erziehungszeiten im Rentenrecht |
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1951 |
Kündigungsschutz und Montanmitbestimmung |
1989 |
Gewährung von Pflegegeld für die ehrenamtliche häusliche Pflege |
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1952 |
Mutterschutzgesetz und Betriebsverfassungsgesetz |
1992 |
Rentenreform und Solidarpakt für die Einheit Deutschlands |
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1954 |
Einführung des Kindergeldes |
1993 |
Gesundheits-Strukturgesetz |
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1955 |
Personalvertretungsgesetz |
1995 |
Soziale Pflegeversicherung |
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1957 |
Dynamisierung der Rentenleistungen |
1996 |
Recht für Europäische Betriebsräte und Entsendegesetz (Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort) |
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1961 |
Bundessozialhilfegesetz und Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand |
1997 |
Durchbruch für die Altersteilzeit |
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1965 |
Einführung des Wohngeldes |
1999 |
Vermögensbildungsgesetz (Tariflicher Investivlohn) Familiengeldkonzept |
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1968 |
Arbeitsförderungsgesetz und Berufsbildungsgesetz |
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